Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Jänner2021 – Vertragssprache Deutsch


1. Allgemeines und Geltungsbereich


Die folgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Geschäfts-beziehungen
zwischen MZ Autoimport e.U. und Unternehmern sowie Privatpersonen (infolge Kunden
genannt) Gegenstand der Vertragsbedingungen ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses - bzw. Auftragsvergabe gültige Fassung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Auftragsbedingungen
werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

MZ Autoimport e.U. betreibt einen gewerblichen Autohandel für Neu- und Gebrauchtwagen.
In diesem Zusammenhang erbringt MZ Autoimport e.U. auf Auftragsbasis für die Kunden
folgende Dienstleistungen:

MZ Autoimport e.U. bezieht für seine Kunden Neufahrzeuge aus europäischen
Mitgliedsstaaten. Das Angebot an Fahrzeugen wird in von MZ Autoimport e.U., bereitgestellt.
Auf der Webseite kann eine Fahrzeugsuche durchgeführt, und eine Bestellung
(Importauftrag) für ein gewünschtes Fahrzeuge aufgegeben werden.

Bei der Fahrzeugsuche erhält der Kunde bei seinem Wunschauto den fixen Endpreis inkl.
aller Abgaben (Nova, Mehrwertsteuer, Typenschein, Transport).

Trotz Beachtung aller gesetzlichen Regelungen wie- Steuer- und Gebührenberechnung,
übernimmt MZ Autoimport e.U. keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und
Aktualität der durch den MZ Autoimport e: U berechneten Endpreise. Außerdem übernimmt
MZ Autoimport e.U. keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität,
Falschangaben, Unvollständigkeiten oder Täuschungen.

Die Bestellung (Importauftrag) eines Fahrzeuges erfolgt schriftlich (Post/Fax) bzw. direkt vor
Ort (Firmensitz der MZ Autoimport e.U.). Der Importauftrag beinhaltet nachfolgende Punkte:

  • den Ankauf beim eigentlichen Lieferanten des Fahrzeuges im In- oder Ausland,
  • den Transport bzw. die Einführung des Fahrzeuges nach Österreich,
  • Abführung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und damit verbundener
    Steuern/Abgaben,
  • die Konformitätsprüfung bzw. Beantragung und Beschaffung österreichischer
    Fahrzeugdokumente,
  • sowie die Bereitstellung des anmeldefertigen Fahrzeuges, sofern nichts anderes
    vereinbart am Firmensitz der MZ Autoimport e.U. MZ Autoimport e.U. übernimmt
    nicht die Kosten der Anmeldung.

 

2. Vertragsverhältnisse

Mit Abschluss eines Importauftrages erteilt der Kunde der Firma MZ Autoimport e.U. einen
unwiderruflichen Bestellauftrag zum Erwerb des ausgewählten Fahrzeuges im eigenen
Namen, jedoch auf Rechnung des Kunden, über das sich im In- oder Ausland befindliche
Fahrzeug.


Für den Fall, dass die Firma MZ Autoimport e.U. das Fahrzeug beim eigentlichen Lieferanten
jenes Fahrzeuges beziehen kann (das heißt, das Fahrzeug ist auch tatsächlich noch
verfügbar), wird der Firma MZ Autoimport e.U. vom Kunden unter einem der ausdrückliche.
und unwiderrufliche Auftrag erteilt, sämtliche damit verbundenen und mit dem Kunden
vereinbarten Ankaufsmodalitäten durchzuführen, wozu insbesondere Ankauf des
Fahrzeuges, Import und Bezahlung der Normverbrauchsabgabe in Österreich gehören.

Sollte es bei der Abwicklung des Importauftrages von der MZ Autoimport e.U.
unverschuldeten Rücktritt des Kunden kommen, verpflichtet sich der Kunde dennoch die
vereinbarten Dienstleistungsentgelte sowie Transportkosten an die MZ Autoimport e.U. für
Ihre Leistungen zu entrichten. Insoweit ist der Dienstleistungsvertrag als gesondertes
Vertragsverhältnis völlig losgelöst vom dem zusätzlich zu schließenden Fahrzeugkaufvertrag
zu sehen.

Wenn der Kunde vom Vertrag unbegründet und ohne triftigen Grund aussteigt, trägt der
Kunde eine Stornogebühr in der Höhe von 10% des Kaufpreises.


3. Garantie/Gewährleistung


Die Garantie erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen (vom Hersteller 24 Monate ab
erstmaligen Zulassungsdatum), sofern ein Abschluss des Importauftrages zwischen der MZ
Autoimport e.U. und den Kunden zustande kommt.

Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher
Aufwand, unzumutbar, Fristverzug), dann hat der Kunden Anspruch auf Preisminderung
bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Der
Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden
und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft
handelt, ist ausgeschlossen. Besteht für den Kunden, nach österreichischem Recht,
Anspruch auf Gewährleistung, und eine Verbesserung ist möglich, so hat der Auftraggeber
zur Ausführung der Verbesserungsleistung im Rahmen der Gewährleistung die Werkstätte
zuvor mit der MZ Autoimport e.U. abzustimmen. Die Gewährleistung, falls ein Anspruch
besteht, erfolgt durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener
Frist und zumutbarer Weise; Ist eine Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig
hohen Kosten verbunden, so ist angemessener Ersatz zu leisten.


4. Übergabe

Der Kunde verpflichtet sich das Fahrzeug von der MZ Autoimport e.U. bekanntgegeben
Adresse: Industriestraße 12, 7000 Eisenstadt, Österreich abzuholen, sofern nichts anderes
vereinbart wurde. Die Abholung muss spätestens10 Werktage nach Eintreffen des
Fahrzeuges am Firmensitz der MZ Autoimport e.U. erfolgen, sofern die Vertragspartner
nichts anderes vereinbart haben. Sofern vom Kunden gewünscht organisiert MZ Autoimport
e.U. gegen Aufpreis den Transport des Fahrzeuges an eine gewünschten Lieferort.

5. Gefahrenübergang

Nach der ordnungsgemäßen Übergabe des Fahrzeuges übernimmt MZ Autoimport e.U.
keine Haftung für Folgeschäden. Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug auf Mängel zu
überprüfen. Sollten keine Beanstandungen sein, ist die Fahrzeugübergabe abgeschlossen,
somit geht die Preis- und Leistungsgefahr auf den Kunden über.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie weiterer vertraglich vereinbarten
Entgelte bleibt das gelieferte Fahrzeug sowie die Fahrzeugpapiere im Eigentum der MZ
Autoimport e.U. Die Fahrzeugdokumente werden erst nach vollständiger Bezahlung
ausgehändigt.
MZ Autoimport e.U. ist bei Zahlungsverzug bzw. vertragswidrigem Verhalten des Kunden
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und das bereits ausgelieferte Fahrzeug wieder heraus
zu verlangen.

7. Bezahlung

Nach Zustandekommen des Kaufvertrages ist der Kunde verpflichtet MZ Autoimport e.U.
eine Anzahlung in der Höhe von 10% des Kaufpreises sowie allenfalls weiteren vereinbarten
Entgelten mittels Überweisung zu bezahlen. Eine vom Kunden gewünschte Anzahlung in
anderer Höhe muss MZ Autoimport e.U. ausdrücklich zustimmen. Der Restbetrag muss
spätestens bei Typenschein Ausgabe beglichen werden. Weitere Zahlungskonditionen liegen
im Ermessen von MZ Autoimport e.U.

Die Bezahlung der Anzahlung als auch des Restbetrages kann lediglich bar am Firmensitz
bei Übergabe oder via Überweisung erfolgen. Sonstige Zahlungsmittel wie Kreditkarte,
Paypal oder ähnliches sind nicht möglich.

8. Lieferung

Die Anlieferung zum Wohnort bzw. gewünschten Lieferort des Kunden erfolgt mit einem
ausgewählten Transportfahrzeug, um eine sorgfältige Lieferung je nach Fahrzeugmodell zu
gewährleisten. Anlieferung auf eigener Achse ist nur nach Vereinbarung mit dem Kunden
möglich. Insofern der Kunde das Fahrzeug am Firmenstandort der MZ Autoimport e.U.
abholen will, so ist dies ebenfalls möglich. Ab Unterzeichnung des Kauvertrages benötigt die
MZ Autoimport e.U. in der Regel 10 bis 15 Werktage für die Anlieferung.

9. Rücktrittsrecht

Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechtes zur ordentlichen Rückgabe der
Kaufsache (d.h. im Auslieferungszustand) verpflichtet, sämtliche in diesem Zusammenhang
entstehenden Kosten werden vom Verbraucher getragen (z.B. angemessene
Benützungsgebühr: 100km frei ab dann 60 Cent/km, Kosten für Rücktransport, etc.). Für
zusätzliche Leistungen und Anschaffungen die der Kunde nach Übergabe des Fahrzeugs
geleistet bzw. angebracht hat, wird seitens der MZ Autoimport e.U. kein Entgelt
übernommen.

10. Kosten und Gebühren

Grundsätzlich gilt der berechnete Endpreis brutto. Dieser Preis beinhaltet in der Regel
folgende Kosten:

  • Normverbrauchsabgabe inkl. Co2 Steuer(Höhe abhängig vom
    Nettokaufpreis/Verbrauch/Emission des Fahrzeuges siehe www.bmf.gv.at)
  • Transportkosten
  • Österreichische Papiere
  • inkl. 20% Mehrwertsteuer auf das Fahrzeug

11. Haftungsbeschränkungen und –freistellung

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die
Haftung der MZ Autoimport e.U. auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielten
Ersparnissen, Zinsverlusten und/oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den
Kunden sind ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der MZ Autoimport e.U.
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Die MZ Autoimport e.U. haftet nur für eigene Inhalte auf der Website www.mz-autoimport.at.
Soweit sie mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist die MZ Autoimport e.U.
für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich.
12. Widerrufsrecht
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Widerruf des Vertrages mittels
einer eindeutigen Erklärung gegenüber MZ Autoimport e.U. Industriestraße 12, 7000
Eisenstadt, Österreich per E-Mail an office@mz-autoimport.at oder postalisch
bekanntgeben. Der Kunde kann für den Widerruf das untenstehende MusterWiderrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Bei Rücktritt vom Kaufvertrag hat der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der
Rücksendung der Ware zu tragen. Insofern für den Rücktransport eine von der MZ
Autoimport e.U. beauftragte Spedition herangezogen werden bzw. die MZ Autoimport e.U.

den Rücktransport selbst organisieren soll, so fallen dabei € 0,97/km für die Distanz
zwischen Abholort und Firmensitz der MZ Autoimport e.U. an.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat MZ Autoimport e.U. dem
Kunden alle Zahlungen, die MZ Autoimport e.U. vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
den Widerruf des Vertrags bei MZ Autoimport e.U. eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwendet MZ Autoimport e.U. dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung
Entgelte berechnet.

Das Widerrufsrecht des Kunden auf die MZ Autoimport e.U. Dienstleistung entfällt, wenn auf
ausdrückliches Verlangen des Kunden vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Dienstleistung
iSd. § 18 FAGG Abs 1 Z 1 begonnen wurde.
MZ Autoimport e.U. kann die Rückzahlung verweigern, bis MZ Autoimport e.U. das Fahrzeug
wieder zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er das Fahrzeug
zurück entsandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust des Fahrzeuges nur aufkommen, wenn
dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
Funktionsweise des Fahrzeuges nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, dann bedarf es einer Rücksendung des
ausgefüllten Formulars)
An MZ Autoimport e.U., Industriestraße 12, 7000 Eisenstadt, Österreich
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf
des folgenden Fahrzeuges ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen () Bestellt am
() / erhalten am () Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

13. Datenschutz

Im Zuge der Registrierung auf der Website www.mz-autoimport.at stimmt der Kunde
ausdrücklich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. Zur Abwicklung des
Kaufvertrages stimmt der Kunde der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu. MZ
Autoimport e.U. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Sinne des DSVGO.
Darüber hinaus stimmt der Kunde zu, dass die MZ Autoimport e.U. diese Daten zur
Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses zum Kunden
verarbeiten, nutzen und auch an Dritte weitergeben darf.

Jede über die vorangeführten Punkte hinausgehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
der personenbezogenen Daten bedarf der gesonderten Einwilligung des Kunden.
Weiters gilt bei Auftragsabwicklung die steuerliche Aufbewahrungsfrist nach § 132 Abs. 1
BAO für 7 Jahre, darüber hinausgehend solange diese für die Abgabenbehörde in einem
Verfahren von Bedeutung sind. Ihre personenbezogenen Daten werden für interne Zwecke
wie Zusendung von Angeboten, Werbezwecke verwendet, sofern Sie dem zustimmen. Sie
können der Zusendung jederzeit widerrufen.

Es steht Ihnen das Recht der Informationspflicht und Auskunft, Berichtigung und Löschung,
Datenübertragung, Einschränkung sowie Widerruf und Widerspruch Ihrer gespeicherten
personenbezogenen Daten zu. Nähere Informationen können Sie den Gesetzestexten der
DSGVO auf www.jusline.at entnehmen. Bei Beschwerden oder Verletzung im Sinne der
DSGVO können bei der Datenschutzbehörde in Österreich Beschwerden eingelegt werden.

14. Schlussbestimmungen

Für den Vertragsschluss gilt ausschließlich das österreichische Recht mit Ausnahme der
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung.

Die MZ Autoimport e.U. kontrahiert ausdrücklich nur mit Verbrauchern bzw. Firmen, die ihren
gerichtsstandbegründenden Wohnsitz/Firmensitz in Österreich haben.

Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts. Hat der
Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im
Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes
begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der
Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden
sind.

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden
Streitigkeiten wird das für die Stadt Eisenstadt örtlich und sachlich zuständige
österreichische Gericht vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen des mit dem Kunden abzuschließenden Vertrages
einschließlich dieser allgemeinen Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise. unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt,
die dem wirtschaftlichen Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.